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   BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95   

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https://dejure.org/1996,15844
BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95 (https://dejure.org/1996,15844)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1996 - 9 B 498.95 (https://dejure.org/1996,15844)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1996 - 9 B 498.95 (https://dejure.org/1996,15844)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Polen auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf Grund der Eintragung seiner Vorfahren in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste - Bedeutung der deutschen Sprache als Umgangssprache oder Muttersprache für eine Entscheidung über die deutsche Staatsangehörigkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 21.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95
    Die Beschwerde meint zwar, das Berufungsgericht sei mit seiner Auffassung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - (BVerwGE 23, 274) abgewichen.

    Mit einem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 RuStAG durch ein nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenes Kind, dessen Vater zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der in § 1 Abs. 1 1. StARegG genannten Vorschriften rechtswirksam erworben hatte, befaßt sich die Entscheidung vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - (a.a.O.) nicht.

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95
    In diesem Urteil ist im einzelnen dargelegt, daß Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG einen rechtswirksamen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit voraussetzt, der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 (BVerfGE 1, 322) mit der in § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG getroffenen Regelung jedoch lediglich klarstellend die rechtswirksamen Einbürgerungen von deutschen Volkszugehörigen, die nach dem Kriege entweder aus Polen vertrieben wurden oder denen eine funktionell wirksame polnische Staatsangehörigkeit vorenthalten wurde, von den rechtsunwirksamen Einbürgerungen polnischer Volkszugehöriger abgegrenzt hat, die der polnische Staat nach dem Kriege wieder als polnische Staatsangehörige in Anspruch genommen hat.
  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95
    Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedoch nicht, weil sie im Anschluß an die Entscheidung vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93) durch das dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - inzwischen abschließend im verneinenden Sinne geklärt ist.
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95
    Indessen richtet sich der Umfang der Aufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, wenn diese - wie hier - falsch ist (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95
    Indessen richtet sich der Umfang der Aufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, wenn diese - wie hier - falsch ist (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93

    Staatsangehörigkeit - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95
    Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedoch nicht, weil sie im Anschluß an die Entscheidung vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93) durch das dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - inzwischen abschließend im verneinenden Sinne geklärt ist.
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